Verhinderungspflege
Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen. In dieser Zeit kann die Pflege und Betreuung ganz oder teilweise durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine geeignete Ersatzperson übernommen werden.
Seit 01.07.2025 steht dafür ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden und beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (Pflegegrad 2–5).
Die Verhinderungspflege kann dabei insgesamt bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr genutzt werden. Während dieser Zeit wird ein zuvor bezogenes Pflegegeld in der Regel anteilig weitergezahlt (erste und letzte Ersatzpflegetage voll, dazwischen in der Regel hälftig – je nach Fallkonstellation).
Wichtig: Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige gelten besondere Regeln zur Höhe der Erstattung; bei Pflege durch einen Pflegedienst wird üblicherweise über das Budget abgerechnet. Wir erklären Ihnen transparent, welche Variante in Ihrer Situation sinnvoll ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
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